20 Argumente für den Barmenia Zahntarif ZG
Der Top-Tarif für Zahnersatz
Ansprechpartner:
Martin Plützer - Barmenia Versicherungen
(Versicherungsfachmann (BWV), Bankkaufmann)
E-Mail: martin.pluetzer@barmenia.de
Telefon:
0800 - 99 050 99 (KOSTENFREI)
1. Warum ist zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine ergänzende Zahnversicherung notwendig? Antwort Da die Leistungen der GKV bei Zahnersatz, Implantaten und Inlays sehr begrenzt sind, besteht immer die Gefahr, hohe Zuzahlungen leisten zu müssen.
5. Bis zu welcher Höhe werden Zahnarzthonorare erstattet? Antwort Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. bei entsprechenden Leistungen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
6. Bis zu welcher Höhe werden Material- und Laborkosten erstattet? Antwort Bis zu den ortsüblichen Preisen
7. Werden die Kosten für Verblendungen erstattet? Antwort Ja. Ausgenommen sind jedoch Verblendungen im hinteren Seitenzahnbereich (für die Zähne 7 und 8), da für diese Verblendungen keine medizinische Notwendigkeit besteht, sondern vielmehr ästhetische Aspekte beachtung finden.
8. Werden die Kosten für chirurgische Maßnahmen im Zusammenhang mit Zahnersatz erstattet?
Antwort
Ja.
Dies ist in der Regel bei der Implantatversorgung der Fall (z. B. knochenchirurgische Eingriffe).
9. Wird die Anzahl der Implantate je Kiefer im Tarif begrenzt? Antwort Nein
11. Werden die Kosten von Veneers (Verblendschalen) erstattet?
Antwort
Ja.
Voraussetzung ist, dass das Veneer im Sinne einer Teilkrone medizinisch notwendig ist (z. B. als Reparatur zur Wiederherstellung abgebrochener Frontzähne).
17. Werden die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren begrenzt (so genannte tarifliche Zahnstaffel)? Antwort Nein.
19. Gibt es Beitragszuschläge bei fehlenden Zähnen? Antwort Nein.
20. Kann der Tarif ZG alleine abgeschlossen werden? Antwort Ja.

